Gastflieger

Für Gastflieger gilt folgendes zu beachten:

1. Gäste müssen vom Flugleiter eingewiesen werden.
2. Einen Versicherungsnachweis, welcher der Luftverkehrs – Zulassungsverordnung entspricht, erbringen. Zum Beispiel vom DMFV Verband oder Deutschem AERO-CLUB oder vergleichbarem.
3. Sich der Flugbetriebsordnung des Fluggeländes unterwerfen.
4. Der Gast hat dies per Unterschrift zu bestätigen, es liegt im Ermessen des Flugleiter
    einen Unkostenbeitrag von 5,00€ pro Tag zu kassieren.

5. Sein Name und Anschrift sind im Beiblatt des Flugleiterbuches zu dokumentieren.

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