Versicherung

Der Gesetzgeber hat im § 102 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) eine separate Versicherungspflicht für den Betrieb von Flugmodellen aller Art vorgeschrieben. In aller Regel greift eine bereits vorhandene private Haftpflichtversicherung nicht, weil diese die durch Flugmodelle verursachten Schäden nicht abdeckt.

Näheres zu Versicherungsdetails auf den Webseiten des DMFV unter https://www.dmfv.aero/versicherung/

Es gibt drei frei wählbare Formen einer Zusatzversicherung, die sich in der Höhe der Deckungssumme bei Haftpflichtschäden und der dafür zu entrichtenden Versicherungsprämie unterscheiden:

  • 2.000.000 Euro pauschal bei der Zusatzversicherung Form II,
  • 3.000.000 Euro pauschal bei der Zusatzversicherung Form III,
  • 4.000.000 Euro pauschal bei der Zusatzversicherung Form IV.

Die Prämien für den erweiterten Versicherungsschutz werden zusätzlich zum DMFV-Mitgliedsbeitrag erhoben. Die aktuellen Jahresmindestprämien betragen (Änderungen vorbehalten):

  • Für die Zusatzversicherung Form II 14,36 Euro,
  • für die Zusatzversicherung Form III 17,44 Euro,
  • für die Zusatzversicherung Form IV 24,62 Euro.

Die Deckungssummen gelten pauschal für Personen- und / oder Sachschäden.

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