Flugleitereinweisung

Flugleitereinweisung  2018

 Oberstes Gebot: Sicherheit hat Vorrang

  1. Der Flugleiter sollte in der Ausübung seines Amtes bestimmt und höflich gegenüber allen Anwesenden Personen auftreten. Er sollte sich, stets neutral in der Sache, um die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes kümmern.
  2. Der Betrieb von Flugmodelle die über eine Kamera in Verbindung mit einer Videobrille gesteuert werden (Immersionsflug FPV „First Persons View“), ist nur in Verbindung mit einer Lehrer-Schüleranlage gestattet.
    a) Die Schüleranlage ist vom Piloten mit Videobrille zu benutzen, ein erfahrener Pilot muss die Lehreranlage übernehmen, den Flug überwachen und gegebenenfalls eingreifen
  3. Der Flugleiter hält sich bei der Ausübung seiner Funktion an die Flugbetriebsordnung des MFC Sielenbach, die allen Mitgliedern bekannt ist. Bei Verstößen ist es seine Pflicht regelnd einzugreifen.
  4. Der erste am Flugplatz eintreffende, zugelassene Flugleiter übernimmt automatisch dieses Amt und trägt im Flugbuch seine Dienstzeit ein.
  5. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 3 Modellen darf der Flugleiter selbst keinen Modellflug durchführen.
  6. Der Diensthabende Flugleiter hat sich so auf dem Flugfeld zu postieren, dass er die erforderliche Übersicht über das Flugfeld, den Vorbereitungsraum und das umgebende Gelände hat.
  7. Flugleiter haben Vorbildfunktion. Sie sind auf dem Modellfluggelände in Ausübung ihrer Flugleiterfunktion weisungsberechtigt gegen jedermann. Ebenso wichtig ist aber, dass der Flugleiter auch eine Dienstleistungsfunktion für alle Piloten bei der Durchführung des Flugbetriebes wahrnimmt. Er weist z.B. auf Gefahren hin, die der fliegende Pilot wegen der Konzentration auf sein eigenes Modell nicht sofort wahrnehmen kann, hilft bei Notlandungen durch Freimachen der Landebahn etc.
  8. Flugmodelle, die offensichtliche technische Sicherheitsmängel aufweisen, oder mit nicht zugelassenen Fernsteuerungsanlagen betrieben werden, sind sofort vom Flugbetrieb auszuschließen.
  9. Der Flugleiter ist dafür verantwortlich, dass nur solche Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, von denen er festgestellt hat, dass sie die für dieses Modellfluggelände zulässige Schallpegelgrenze nicht überschreiten.
  10. Propellergetriebene Modellflugzeuge müssen, mit laufendem Motor, im  Vorbereitungsraum so positioniert werden, dass sich keine Personen im  Gefahrenbereich ( vor bzw. im Propellerkreis ) des Flugzeuges befinden.
  11. Modelle mit laufendem Motor müssen aus dem Vorbereitungsraum zur Start- und Landebahn manuell geführt oder getragen werden. Eine Führung mittels Fernsteuerung ist verboten.
  12. Während des Start- und Landevorganges müssen Start – und Landeflächen frei von Personen und beweglichen Hindernissen sein.
  13. Piloten müssen sich ab dem Start auf der gleichen Höhe der Landebahn sammeln, damit es bei Vorbeiflügen bzw. bei Starts und Landungen zu keinen Störungen durch einzeln stehende Piloten mit eingeschalteten Sendern kommen kann.
  14. Die max. zugelassene Flughöhe über Grund beträgt 304.80m. Diese Begrenzung ist unbedingt zu beachten. Wird ohne Variometer o.ä. geflogen ist entsprechend sorgfältig zu handeln.
  15. Der Betrieb von Flugmodellen ist täglich in der Zeit von Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang zulässig. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen innerhalb dieses Zeitrahmens jedoch nur zu folgenden Zeiten betrieben werden:
    Werktage:    von 09: 00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 20:00 Uhr
    Sonn- und Feiertage:        von 10:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 20:00Uhr
    Flugmodelle mit einer Gesamtmasse von weniger als 5kg und ohne Verbrennungsmotor sind von dieser Regelung ausgenommen. An folgenden Feiertagen darf nicht geflogen werden: Karfreitag, Allerheiligen und Heiligabend.
  16. Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachens mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.“

 

Erklärung zur Modellkennzeichnung:

Was bedeutet „feuerfest“?
Eine genaue Definition dazu, bei wie viel Grad Celsius und über welchen Zeitraum das Schild ein potenzielles Feuer überleben muss, gibt es nicht. Mit „feuerfest“ soll hierbei ausgedrückt werden, dass das Bekleben mit leicht brennbaren Materialien wie Papier-, Papp- oder Plastikaufklebern nicht konform ist. Sicherlich ist es richtig, dass bei dauerhaften hohen Temperaturen auch Aluminium-Schilder irgendwann nicht mehr der Hitze standhalten können. Für die im Modellflugbetrieb üblichen Feuerquellen sind beispielsweise die im DMFV-Shop angebotenen Aluminium-Schilder jedoch absolut ausreichend. 

Was bedeutet „dauerhafte Anbringung“?
Das Schild muss so fest mit dem Modell verbunden sein, dass es nicht von alleine abfallen kann. Auch muss es so angebracht sein, dass es nicht ohne Weiteres abgenommen und an einem anderen Modell montiert werden kann. Die Befestigung mit Klettband erfüllt diese Anforderung beispielsweise nicht. Mögliche Befestigungsmethoden sind Schrauben, Nieten, geeigneter Kleber oder starke doppelseitige Klebepads. Das Ganze muss jeweils so ausgeführt sein, dass der Untergrund das Schild auch hält. Nieten in Balsaholz sind daher genauso ungeeignet wie ein Klebepad auf einem verölten Rumpf. Für die Befestigungsmethode selbst gilt nicht die Auflage, dass sie feuerfest sein muss.

Wo ist das Schild im Modell „sichtbar“ platziert?
Die Kennzeichnung muss es einem potenziell Geschädigten ermöglichen, schnell und ohne weiteren Aufwand den Eigner des Modells herauszufinden. Das Schild kann also entweder irgendwo im Außenbereich des Modells angebracht werden oder aber beispielsweise hinter einer Scheibe im Cockpit. Nicht ausreichend ist es, wenn man zum Beispiel zunächst eine Klappe/Abdeckung entfernen muss, um das Schild zu finden. Die Größe des Schilds sollte so gewählt sein, dass es möglich ist, das Schild mit bloßen Augen zu entziffern (gegebenenfalls mit alltagsüblichen Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen). 

Privacy Preference Center

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen